Kodex


Leitlinien zur journalistischen Arbeit und Unabhängigkeit


Unsere Redakteure sind sich der Verantwortung bewusst, die sie für die Meinungs- und Wissensbildung in Deutschland haben. Unabhängigkeit ist der unverzichtbare Ausgangspunkt ihrer Arbeit. Hierin werden auch die Autoren, die in unserer Zeitung Artikel veröffentlichen, eingebunden, die sich deshalb an diesen Leitlinien ebenfalls auszurichten haben. Der Art. 5 GG ist das primäre Gebot unserer Zeitung.


Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Pressearbeit. Dies gilt für die Redakteure wie ebenfalls für die Autoren.

Diskriminierungen

Artikel 5 (1) GG wird insoweit eingeschränkt, dass es niemanden erlaubt ist, andere wegen ihres Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Kritik ist darin nicht eingeschlossen, sie ist erlaubt, sofern nicht gegen publizistische Grundsätze verstoßen wird.


Artikel 5 Grundgesetz

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Politische Willensbildung

Wissen schafft Willensbildung, auch im politischen Bereich.
Das Wissen über politische Vorstellungen von Institutionen und Parteien, die in deren Programmen festgelegt sind, lässt deren Tätigkeit und Auftreten in einem anderen Licht erscheinen, als ohne jegliches Hintergrundwissen. Politische Willensbildung ist damit ein Weg von politischen Vorstellungen zu politischen Entscheidungen zu kommen. So können den Wählerinnen und Wählern eine Hilfestellung gegeben werden, sich für eine Partei aus dem vielfältigen Parteienspektrum zu entscheiden, von der sie sich am ehesten vertreten fühlen.

Politische Kritik (positive wie negative) ist damit ein willkommenes Instrument, den Wahlversprechen der Parteien auf den Grund zu gehen, um den Menschen gegebenenfalls die die Defizite einer Partei aufzuzeigen zu können oder ihre besonderen positiven Attraktionen und ihrer Anziehungskraft.

Die Kritik soll möglichst sachlich vorgetragen werden und darf nicht gegen die publizistischen Grundsätze verstoßen.